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   BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99   

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https://dejure.org/1999,1346
BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - 4 StR 269/99 (https://dejure.org/1999,1346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB;
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; Borderline;

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Beschuldigten in einer psychatrischen Klinik - Revision - Schuldunfähigkeit - Rechtswidrige Bedrohung - Sachbeschädigung - Persönlichkeitsstörung - Hohe Erregbarkeit - Affektlabilität - Zukunftsprognose - Schutz der Allgemeinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StGB § 241; ; StGB § 303; ; StGB § 63; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeit als Voraussetzung der Unterbringung nach § 63 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 611
  • StV 2001, 676
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Zudem verliert der von dem Landgericht in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen neben dem "Verlust ihrer Kinder" (UA 11) als tatauslösend erachtete "Belastungsfaktor" des Todes der Mutter der Beschuldigten nur zwei Tage vor dem ersten Vorfall am 22. Juni 1997 (UA 4) nach der Lebenserfahrung schon aufgrund des Zeitablaufs an Gewicht (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12).
  • BGH, 25.08.1998 - 4 StR 385/98

    Voraussetzungen des Nichtbestehenbleibens eines Gesamtstrafenausspruchs -

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Davon abgesehen können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschänkt Anlaß für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; BGH, Beschluß vom 25. August 1998 - 4 StR 385/98).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Dies trägt die für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzte positive Feststellung eines länger andauernden Defekts im Sinne zumindest des § 21 StGB (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Dies trägt die für die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB vorausgesetzte positive Feststellung eines länger andauernden Defekts im Sinne zumindest des § 21 StGB (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26 f.; 42, 385 f.).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten - Subsidiaritätsprinzip (BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 5).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Schon im Hinblick auf die von ihrem strafrechtlichen Gehalt her eher geringfügigen Anlaßtaten erscheint dies fraglich, zumal da früheres Aggressionsverhalten der Beschuldigten vor ihrer Aufnahme in die psychiatrische Klinik im Juni 1997 nicht festgestellt ist (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 15.07.1992 - 5 StR 333/92

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Tatrichterliche Feststellung

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
    Damit ist die vom Gesetz vorausgesetzte bestimmte Wahrscheinlichkeit indes nicht genügend dargetan (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Juli 1992 - 5 StR 333/92).
  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

    Spätere Entscheidungen haben den Gedanken aufgegriffen, diesen jedoch nicht bei der Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern bereits im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose gewichtet, und zwar bei der Prüfung der Erheblichkeit der (begangenen und künftig zu erwartenden) Taten (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, NStZ 2002, 590, 591; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202, 203; vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).

    Den Umstand, dass Taten innerhalb einer Einrichtung nicht mit solchen außerhalb (extra muros) gleichgesetzt werden dürften, habe das Tatgericht jedenfalls dann zu berücksichtigen und ausdrücklich zu erörtern, wenn die Taten nicht ausschließbar ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden Situation hätten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, aaO).

    Diese Maßstäbe hat der Bundesgerichtshof - ohne nähere Begründung - auf Taten zum Nachteil von Mitpatienten erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO).

    Er vermag schon nicht sicher zu beurteilen, ob der bisherigen Rechtsprechung in Bezug auf Taten gegenüber Mitpatienten tatsächlich ein striktes Erörterungsgebot entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, aaO; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02, aaO; jeweils: "und unter Umständen auch gegen Mitpatienten'), bei dessen Verfehlen der Bestand des Urteils gefährdet ist.

  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 422/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    a) Die Annahme des für § 63 StGB erforderlichen dauerhaften Defekts mit Krankheitswert (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26 f.; Beschlüsse vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f., und vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612) ist allerdings nicht zu beanstanden.

    Die außerordentlich beschwerende Maßregel der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus setzt eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades voraus, dass von dem Betroffenen in Zukunft rechtswidrige Taten von Erheblichkeit zu erwarten sind; die bloße Möglichkeit genügt dementsprechend nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 1992 - 5 StR 333/92, NStZ 1992, 538, vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, NStZ 1999, 611, 612, und vom 16. Juli 2008 - 2 StR 161/08, Rn. 7; jeweils mwN).

  • BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der

    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).

    Das vom Angeklagten während der Unterbringung gezeigte Verhalten kann, wie das Landgericht nicht verkannt hat, nur eingeschränkt bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26); es beschränkte sich auf Beschimpfungen der behandelnden Ärztin und verbale Drohungen gegenüber einem Pfleger und hatte seine Ursache in der durch die Unterbringung bestehenden besonderen, die Kontakte zu Bezugspersonen erschwerenden Situation.

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